Ob nicht genehmigte Zweitbeschäftigung für einen Wettbewerber, ob direkter Wechsel zum Marktrivalen oder ob selbständige Konkurrenztätigkeit – das Risiko der Weitergabe von Firmeninterna ist bei einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsklausel immer gegeben. Die erfahrenen Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland weisen diesen Verstoß gerichtsfest nach: 0681 6029 0010.
Zwei Arten von Wettbewerbsklauseln sind zu unterscheiden: jene, die während eines Arbeitsverhältnisses Gültigkeit besitzen, und jene, die nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen greifen. Während eines laufenden Arbeitsvertrages versteht es sich von selbst, dass man nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, daher bedarf es hierfür keiner expliziten Erwähnung im Arbeitsvertrag. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen greift die nachvertragliche Wettbewerbsklausel, die Arbeitnehmern untersagt, für einen bestimmten Zeitraum – längstens zwei Jahre – für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu werden oder sich in derselben Branche selbständig zu machen. Diese Klausel muss in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, jedoch kann der Arbeitnehmer in diesem Falle auf einer monatlichen Ausgleichszahlung bestehen.
Nicht selten vergessen Mitarbeiter, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, oder jene, die sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben, diese Klausel – weniger aus Boshaftigkeit, sondern weil sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen eher in der betreffenden Branche Arbeit finden. Solchen Leichtsinnstätern ist mit einem einfachen Hinweis oder auch einer Abmahnung beizukommen. Anders sieht es jedoch beim vorsätzlichen Bruch der Wettbewerbsklausel aus. Hier liegt eine Betrugsabsicht vor, die der Täter entsprechend zu verschleiern sucht und natürlich nicht aus freien Stücken zugeben wird. Folglich benötigt der geschädigte (Ex-)Arbeitnehmer Beweise – an dieser Stelle stehen unsere IHK-zertifizierten Detektive in Saarbrücken und im Saarland mit professionellen Personenüberwachungen unter Wahrung der maximalen Diskretion zu Ihrer Verfügung: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.
Angestellte, die zweigleisig fahren und neben ihrer Haupttätigkeit heimlich Lohn/Gehalt von einem Konkurrenten beziehen, erweisen sich oft als Betriebsspione aus den eigenen Reihen.
Egal ob es um den Verstoß gegen die vertragliche oder um eine Zuwiderhandlung gegen die nachvertragliche Wettbewerbsklausel geht – durch die Arbeitsaufnahme bei einem konkurrierenden Unternehmen ist das Wohl Ihres eigenen Betriebes gefährdet. Unbewusst oder vorsätzlich bringt Ihr (Ex-)Mitarbeiter sein Know-how beim Konkurrenzunternehmen ein, verrät womöglich Firmeninterna des abgebenden Arbeitgebers und leitet vielleicht Kundendaten weiter, die Namen und Konditionen von Zulieferern, Inhalte von Angeboten an Interessenten etc. Bevor es dazu kommt, kontaktieren Sie unsere kompetenten Ermittler der Kurtz Wirtschaftsdetektei Saarbrücken und Saarland. Wir recherchieren, ob Ihr (ehemaliger) Mitarbeiter bei der Konkurrenz tätig ist, observieren ihn ggf. und verschaffen Ihnen gerichtsfestes Beweismaterial. Diskretion ist für uns dabei natürlich oberstes Gebot: 0681 6029 0010.
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