27. April 2017
Im Kampf um ein paar zusätzliche Freistunden und -tage sind der Fantasie vieler Arbeitnehmer/innen keine Grenzen gesetzt: Es wird getäuscht, gelogen und gefälscht, was das Zeug hält, um vom Arbeitgeber unrechtmäßig arbeitsfreie Zeit zu erschwindeln. Während Krankheitsvortäuschungen die gängigste Praxis sind, durch Betrug Freizeit zu erschleichen, handelt es sich beim Mutterschutzmissbrauch um eine recht ungewöhnliche und besonders unmoralische Art, von der Arbeit beurlaubt und weiter bezahlt zu werden. Angestellte Frauen täuschen dabei ruchlos eine Schwangerschaft vor, fälschen ärztliche Attests und Blutuntersuchungen und lassen sich die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bezahlt nach Hause schicken. Unsere Privatdetektive aus Saarbrücken können von Arbeitnehmerinnen berichten, die mit weiter Kleidung, vorgetäuschter Übelkeit und Kissen unter den Kleidern Kollegen und Vorgesetzte glauben machen wollten, sie seien schwanger.
Wenn eine solche Scheinschwangerschaft vorliegt, ist stark anzunehmen, dass die Betrügerin generell wenig oder keine Hemmungen hat, Arbeitgeber und Kollegen zu belügen. Wer solche perfiden Mittel anwendet, verstößt mit Sicherheit nicht zum ersten Mal gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Größere Rücksichtnahme der Kollegen, kleine Gefälligkeiten hier und da, ein zugedrücktes Auge vom Chef, wenn Frau mal wegen Übelkeit und Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte – all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Eine Vertrauensbasis kann unter diesen Bedingungen nicht mehr existieren, weshalb eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Doch wie gehen die scheinbar Schwangeren mit dem Fehlen eines echten Babys um? Vorwände wie Adoptionen, Fehlgeburten etc. erlauben es den Täterinnen oftmals, nach langer Krankschreibung unter Fortzahlung des Lohns wieder in den Job einzusteigen, ohne dass auch nur eine Person im Betrieb etwas von der begangenen Tat des Mutterschaftsbetrugs ahnt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Saarbrücken sind in der Lage, bei zweifelhaften Schwangerschaften zu überprüfen, ob es sich um Vortäuschungen zum Schaden des Arbeitgebers handelt: 0681 6029 0010.
Wenn eine Mitarbeiterin verlauten lässt, dass sie ein Kind erwartet, setzt für gewöhnlich eine Parade an Gratulationen und Hilfsbekundungen durch Kollegen und Vorgesetzte ein, auch wenn eine Schwangerschaft Arbeitsausfälle, die Organisation einer Vertretungskraft und Umverteilungen von Aufgaben bedingt. Niemand würde damit rechnen, dass eine Kollegin eine Schwangerschaft vortäuscht, um finanzielle Vorteile oder mehr Freizeit zu erhalten. So traurig und ein Stück weit absurd eine solche Schwangerschaftsvortäuschung auch ist, passieren derlei Fälle doch immer wieder. Entsprechend müssen Arbeitgeber mit Blick auf ihre Personalkapazitäten und Finanzen leider auf Auffälligkeiten achten, um nicht übervorteilt zu werden. Verhält sich die Schwangere untypisch, raucht sie zum Beispiel weiter, hebt sie schwere Gegenstände und zeigt allgemein kaum Veränderungen im Verhalten, kann dies auf eine Täuschung hindeuten, muss es aber auch nicht. Während einige Schwangere übervorsichtig sind und kein einziges Risiko eingehen, gibt es andere, die weiter rauchen, Alkohol trinken und im Fitnessstudio schwere Gewichte heben. Ob eine Schwangere einfach nur unvernünftig ist oder ob eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft vortäuscht, klären unsere Detektive aus Saarbrücken gerichtsverwertbar.
Auf Wunsch des Auftraggebers observieren wir mutmaßliche Schwangerschaftsbetrügerinnen im Betrieb, beim Außendiensteinsatz und in ihrer Freizeit. Dabei dokumentieren unsere Ermittler beispielsweise, ob die Verdächtige regelmäßig zum Frauenarzt geht und sich schwangerschaftsgemäß verhält oder ob sie bspw. während einer Krankschreibung oder in der Mutterschutzzeit in den Urlaub fährt, nachts in Diskotheken feiert oder im Freizeitpark Achterbahn fährt. Durch die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb kann auch während der Arbeitsverrichtung geprüft werden, ob sich die Schwangere gehen lässt, übermäßig viel entspannt und Aufgaben nicht ausreichend erfüllt. Eine Schwangerschaft bringt zwar viele Strapazen mit sich, jedoch muss eine Schwangere, die nicht krankgeschrieben ist, ihre Aufgaben in den vorgegebenen Zeiträumen gleichwohl erledigen. Der Arbeitgeber kann bei einem begründeten Anfangsverdacht also durch unsere Detektei im Saarland feststellen lassen, ob die Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ihren Zustand zu ihrem eigenen (vermeintlichen) Vorteil vortäuscht.
Gemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für Schwangere:
"Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird."
Dadurch erscheint der Schwangerschaftsstatus für manche Frauen nicht emotional, sondern aus kalkulierten arbeitstechnischen Beweggründen verlockend. Vielleicht hat der Chef bereits angekündigt, Angestellte entlassen zu müssen, oder eine Abmahnung ausgesprochen, durch die die betroffene Frau fürchten muss, in Kürze gefeuert zu werden. Trotzreaktionen auf Abmahnungen oder auch auf ordentliche Kündigungen sind den meisten Arbeitgebern sicherlich hinreichend bekannt; als Klassiker ist hierbei der Spruch "dann lasse ich mich eben krankschreiben" zu nennen. Auf diese Weise werden Kündigungsfristen skrupellos zuhause ausgesessen oder drohende Kündigungen umgegangen, denn wer krankgeschrieben ist und nicht zur Arbeit erscheint, kann natürlich auch keine Verfehlungen wiederholen, wegen derer er oder sie bereits abgemahnt wurde. Vielleicht begehen die Täter diese Betrugsdelikte, um der Geschichte schnell entkommen und bereits eine neue Stelle finden zu können, sodass sie gar nicht erst in die Arbeitslosigkeit hineinrutschen.
So oder so hat der Arbeitgeber ein Interesse daran herauszufinden, ob seine Angestellte tatsächlich schwanger ist oder ob ein Täuschungsversuch vorliegt. Dies wird von unserer Wirtschaftsdetektei aus Saarbrücken erledigt, indem wir sämtliche beobachteten und recherchierten Hinweise in Form eines gerichtsverwertbaren Ermittlungsberichtes dokumentieren: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.
Erleben Sie Ihre angeblich schwangere Angestellte als weiterhin exzessive Raucherin? Hat sie eine Vorgeschichte mit auffällig häufigen und verdächtigen Krankschreibungen? Oder sollte ihr gekündigt werden, woraufhin sie zeitnah eine plötzliche Schwangerschaft verkündet? Sollten Sie sich in einem der hier beschriebenen Beispiele oder in einer ähnlichen Situation wiederfinden, die einer diskreten Klärung bedarf, dann setzen Sie sich kostenfrei mit der Kurtz Detektei Saarbrücken in Verbindung. Wir beraten Sie über unsere Überprüfungs- und Nachweismöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen einen Plan zur Vorgehensweise; ob die Verdächtige zu observieren ist, ein Detektiv in Ihren Betrieb eingeschleust werden soll oder andere Recherchen durchzuführen sind, entscheiden wir gemeinsam unter Abwägung aller Umstände: 0681 6029 0010.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland
St. Johanner Straße 41-43
66111 Saarbrücken
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